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Zwei Wildhuben mit dem Namen "elewartin" wurden erstmals in einer Urkunde über die Rechte des Erzbischofs und der Kirche von Trier, die den Jahren 1211/14 zuzuordnen ist, erwähnt. Diese Wildhuben bezeichneten die Stellen, an denen in alter Zeit der Jäger auf den Elch wartete.
In Urkunden wird von 1332 vom Dorf "Elewarten", 1436 von "Nyddernelwart",
1539 von "Niederelbart" und 1746 von Niederelbert gesprochen. 1833
errichtet die Gemeinde ein Gemeindehaus mit Schule, Backhaus und einer katholischen
Kapelle. Bis 1901 gehörte Niederelbert zur Pfarrei Holler. Die danach
eingerichtete Pfarrvikarie bestand bis 1952. Mit Wirkung vom 1. April 1952
wurde Niederelbert zur Pfarrei erklärt.
Die heutige katholische Pfarrkirche St. Josef wurde 1910 im neuromanischen
Stil errichtet. Zur Erinnerung an die Einweihung unserer Pfarrkirche im Jahre
1910 feiert der Ort am 2.Wochenende im September das Kirchweihfest.
Als volkstümliches Symbol ist in Niederelbert
der Hahn überliefert und weithin als "Niederelberter Gickel"
im Volksmund bekannt. Er steht für Stolz und Wehrhaftigkeit des Niederelberter
Bürgertums.

Auf dem Brunnen vor dem Rathaus sind die
früheren Namen von Niederelbert verewigt.
Niederelbert von seinen Anfängen bis zur neueren Zeit
Im Buch der Rechte des Erzbischofs und der Kirche von
Trier, das Erzbischof Johann um 1211/14 aufzeichnen ließ, werden im
Verzeichnis der Rechte im Bann des Dorfes Humbach, des heutigen Montabaur,
zwei Wildhuben in "elewarthin" erwähnt. Außer diesen
beiden in Elbert werden damals noch je eine in der Wüstung "Liprehdingen"
am Lippertsberg im Montabaurer Wald, in Ems und Simmern genannt.
Der Erzbischof hatte hier 1211/14 sechs Kammerforste, die ihm allein zustanden.
Von zweien, die gerodet waren, erhielt er von den Bauern Haferzinse. Für
Holz aus dem Wald mussten ihm 1211/14 auch eine Hube in Elgendorf jährlich
600, zwei halbe Hüben in Horressen und Bannberscheid 300 Holzschüsseln
liefern. Außer dem Hof (curia) in Humbach-Montabaur, zu dem 65 Bauernhöfe
(mansi), davon 38 Scharhuben mit Reiterdienstpflicht gehörten, besaß
er in diesem Bann neun kleinere Höfe und zwei Mühlen. Daneben gab
es in dem Bann sicher noch fremden Besitz, der insgesamt auch seinen Beitrag
zu einer Bede, einer landesherrlichen Steuer, von 200 Motten (modia) Hafer
leisten musste.
Von dem Wald und den Wildhuben berichtet eine ältere Aufzeichnung der
Rechte des Erzbischofs im Wald Spurkenberg im gleichen Buch ausführlich.
Sie beschreibt dessen Grenzen an Lahn, Gelbach, Eisbach, den Westwänden
der Kirchen von Meudt und Helferskirchen und von dort bachabwärts, an
Sayn und Rhein bis wieder zur Lahn. Dieser Wald Spurkenberg war mit dem Jagdrecht
ursprünglich ein Königswald. Er gehörte wohl zum Königshof
Koblenz, wie der Reichsforst Dreieich zum Königshof Frankfurt, in dem
es 1338 noch 30 bis 32 solcher Wildhuben gab.
Die Erzbischöfe hatten keine Urkunde vom Erwerb dieses Waldes. Er wurde
wahrscheinlich mit dem Königshof Koblenz 1018 von Kaiser Heinrich II.
dem Erzbischof Poppo geschenkt. In jene Zeit geht wohl die Regelung zurück,
dass die Forststrafen aus dem Wald in den Hof Eschelbach zu liefern waren,
den Erzbischof Liudolf von Trier 994/1008 von der Äbtissin Mathilde von
Essen, einer Enkelin des Konradiners Herzog Hermann von Schwaben, des Herren
der Burg Humbach-Montabaur (f 949), eingetauscht hatte. Den Haupthof im Wald
zu Humbach-Montabaur hat Erzbischof Poppo (1016-1047) erst etwas später
mit großem Schaden für seine Güter wohl von Erben der Konradiner
erworben.
Nach jener älteren Aufzeichnung standen im 12. Jahrhundert dem Erzbischof
und seinen Vögten, seinen weltlichen Vertretern, den Herren von Isenburg
und den Grafen von Nassau, allein Jagd und Fischfang im Wald zu. Mit vielen
Einzelheiten wird der Schutz des Wildes, der Fische und Vögel beschrieben,
die von den Förstern überwacht werden sollten. Es wird damals nur
ein Kammerforst des Erzbischofs genannt. Es waren auch erst vier Försterhuben,
davon nur erst eine in "Elewartin"\ neben der dort vor 1211/14 die
zweite eingerichtet wurde. Mit Rat der Vögte vergab der Erzbischof die
Hüben den Förstern, die bei Dienstvergehen, wie etwa eigenmächtigem
Wild- und Fischfang, ihr Lehen verlieren sollten. Zweimal im Jahr sollte im
Wald Spurkenberg ein Förster den Vogt mit einem Ritter und deren Knechten,
einem Jäger und zwei Fußknechten, 12 Hunden und einem Leithund
mit Essen abends, morgens und mittags versorgen. Mit zwei Hunden sollte der
Förster diese zur Hetzjagd auf den Hirsch bis zum Anstand (ad wartam)
im Sinn der Jägersprache begleiten und, wenn der Hirsch kommt, diesen
mit allen Hunden verfolgen und hetzen.
Das hier benutzte mittelhochdeutsche Wort "warte", dieser Anstand,
der Platz von dem aus gespäht und gelauert wird, hat sich im Ortsnamen
erhalten. Als in der Zeit der Karolinger oder bereits der Merowinger das erste
Forsthaus hier entstand, jagte man hier nicht nur den Hirsch, sondern noch
den Elch, woran sich die Erinnerung im Ortsnamen erhielt. Unwahrscheinlich
ist eine Deutung ohne Bezug auf die Anfänge als Forsthof des Waldes Spurkenberg
von "ward", einer vor allem im Friesischen gebräuchlichen Bezeichnung
für einen erhöhten Wohnplatz9. Auch beim althochdeutschen "warta"
hat man bisher10 nur an Befestigungen und Anlagen der Landessicherung, nicht
an solche für die Jagd, gedacht.
Das Nibelungenlied kennt noch im weiteren rheinischen Raum die Jagd auf den
Wisent, den Elch und den "grimmen" Scheich. Dem Bischof von Utrecht
bestätigte Kaiser Otto I. noch 943 das Recht, in seinem Wildbann auf
Hirsche, Bären und solche Tiere zu jagen, die man in deutscher Sprache
(teunonica lingua) "elo" oder "scelo" nannte. Das war
neben dem Elch, dem Elchbullen, auch der Wildhengst".
Die Namensformen des Ortsnamens lassen erkennen, wie sich die Erinnerung an
die Herkunft im Laufe der Zeit verlor, wie einige Belege es erkennen lassen.
1211/14 elewartin, "elewarthin", "Elewar-tin"\ 1233 "Elewarthe",
um 1260 "Elwarten", 1326 "Eylewart, Eylwart", 1332 im
Dorf (in villa) "Elewarten", 1362 "in inferiori" (in Nieder-)
"Ele-warten'. um 1385 "Elwert", 1387 "in inferiori Elewart',
1427/30 "Nederen eelfart', 1436 Dörfer "Obern- und Nyddern
Elwart", 1468 beide Dörfer "Elffarten", 1499 "Nederen
Elwert", 1503"Nydern Elfart", 1540 "Ilbert", 1548
"Niedern Eibort", 1550 "Neder llffert", 1589 "Niedern
Elbardt", 1625 "Nider Elbert", 1652 "Nidern Eilborth",
1653 "Nidern Eibort", 1694 Nidern Elberth", 1724 "Nieder
Elbert", 1786 "Niederelbert".
Die 1211/14 genannten beiden Wildhuben (wilthubin) und die im 12. Jahrhundert
erwähnte Försterhube in Elbert waren Höfe in Niederelbert.
Im Streit mit Kurtrier um Jagdrechte der Grafen von Katzeneinbogen und der
Grafen von Nassau im Spurkenwald werden 1476 mehrfach Zeugen verhört,
die diesen Grafen noch das Jagdrecht bis zur Schöffenpforte zu Montabaur
zusprechen. Am 2. Januar 1476 sagten dazu auch Henne von Daubach (Duppach),
Henne Henckes, Henne Dommeß und Heyntze Hartgeß aus. Diese vier
Männer wohnten in Niederelbert auf Hofreiten und Gütern, die "Wylt-hoben"
hießen und verpflichtet waren, Jägern und Hunden Unterkunft und
Verpflegung zu geben, wenn diese Grafen im Spurkenwald jagten oder jagen ließen.
Diese Verpflichtung war wohl mit einem Malter Grafenhafer (grebenhaber) abgelöst,
das Kurtrier 1579/82 von seiner Hälfte der Einkünfte von den Hüben
oder Hofgütern in Niederelbert abgezogen wurde", da es sonst im
Banne Montabaur längst keine Abgaben mehr an einen Grafen als Landesherren
gab.
Bei Elbert wird 1233 ein Wald "Paffenholz" genannt'. Der Trierer
Erzbischof Dietrich von Wied bestätigte damals einen Vergleich zwischen
dem Propst des Stifts St. Florin in Koblenz und dem Kapitel seiner Kirche.
Nach langem Streit überließ der Propst seinen Mitbrüdern die
Nutzung dieses Waldes, indem er sich und seinen Nachfolgern den Neurodzehnten
von jetzigen und zukünftigen Rodungen in diesem Wald vorbehielt. Das
Kapitel sollte den Nutzen des Waldes behalten und für den Erwerb von
Eigengut sich bewahren.
von Hellmuth Gensicke

Wahrzeichen von Niederelbert: der "Gickel"